FAQ Ausbildung
Eine Ausbidlung kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden. Die regulären Startrtermine sind der 01. August sowie der 01. September jeden Jahres. In einigen Berufen ist allerdings auch ein Start zum 01. Februar oder 01. März eines Jahres möglich.
Sollten Sie abweichend von den oben genannten Terminen starten, sprechen Sie mit der zuständigen Berufsschule. Es kann sein, dass die Ausbildungszeit verkürzt werden muss.
Grundsätzlich ist bei Schwangerschaft einer Mitarbeiterin oder einer Auszubildenden das Mutterschutzgesetz zu beachten.
* Die Schwangerschaft und der voraussichtliche Tag der Entbindung müssen dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt werden.
* Der Arbeiter muss dieses der Aufsichtsbehörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt) melden.
* Sechs Wochen vor der Entbindung kann die werdende Mutter in Mutterschutz gehen und muss nicht zur Arbeit erscheinen.
* Acht Wochen nach der Entbindung darf die Mutter nicht beschäftigt werden.
* Sollte die Entbindung genau in die Prüfungszeit fallen, ist die zuständige Handelskammer zu informieren. Je nach individueller Situation kommt es dann zu einer Verlängerung oder zu einer Unterbrechung der Ausbildung.
Einige Handelskammern senden dem Azubi nach der Eintragung des Ausbildungsvertrages die kostenfreie AzubiCard automatisch zu. Auf der AzubiCard sind wichtige Daten wie die Identnummer, um online die Prüfungsergebnisse einzusehen sowie ein direkter Kontakt der Ausbildungsberatung der Handelskammer.
Die AzubiCard bietet allen Azubis tolle Angebote von regionalen Unternehmen. In Hamburg sind auch wir mit einem Special für Azubis dabei.
Der Ausbildungsvertrag regelt die Ausbildungsdauer. Die Ausbildung endet
* entweder mit Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz) oder
* mit bestandener Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz),
wenn die Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss vorliegen. Am Tag der mündlichen Prüfung wird das Ergebnis direkt nach der Prüfung mitgeteilt. Wenn die Prüfung bestanden ist, endet die Ausbildung unabhängig von der im Vertrag vereinbarten Dauer.
Wenn ein Ausbildungsbetrieb nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln kann, ist es möglich die fehlenden Inhalte in Kooperation bzw. im Verbund mit anderen Unternehmen stattfinden zu lassen.
Dies muss im Berufsausbildungsvertrag vermerkt werden. Die Zuständigkeiten für die einzelnen Ausbildungsabschnitte müssen festgelegt sein, werden jedoch individuell geregelt.
In einem solchem Fall darf die Ausbildung nicht nur in einem anderem Betrieb stattfinden, sie muss es sogar.
Für jeden Beruf gibt es eine sachliche und zeitliche Gliederung, die aufzeigt welche Themen in welchem Zeitraum und in welchem Ausbildungsjahr behandelt werden müssen.
Jeder Betrieb vermittelt leicht unterschiedliche Inhalte, daher sollte dir dein Betrieb eine Ausbildungsverordnung aushändigen.
KMUs, die trotz eines coronabedingten Arbeitsausfalls von mehr als 50%, ihre Ausbildungsaktivitäte fortsetzen und sowohl Auszubildende als auch Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken, können Fördermittel beantragen,
Der Ausbilder und die Auszubildenden können gemeinsam bei der jeweiligen Handelskammer eine Verkürzung der Ausbildungszeit beantragen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel zeitiger erreicht werden kann. Sehr häufig werden direkt bei Abschluss des Ausbildungsvertrages Verkürzungen vereinbart.
Zur Orientierung:
Bei mittlerer Reife oder einem vergleichbaren Schulabschluss kann die Ausbildung um bis zu 6 Monaten verkürzt werden, bei Fachhochschulreife/Abitur oder bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung um bis zu 12 Monate.
Auch nach dem Ausbildungsbeginn kann noch ein Antrag auf Verkürzung gestellt werden.
Auf Wunsch und Antrag des Auszubildenden kann die Ausbildungszeit verlängert werden.
Dafür gibt es zwei Gründe:
1. Der Azubi wird das Ausbildungsziel nicht erreichen und die Abschlussprüfung voraussichtlich nicht bestehen. Der Azubi sollte die Situation nicht selbst zu verschulden haben - ein Grund wäre beispielsweise eine längere Krankheit.
2. Der Azubi besteht die Abschlussprüfung nicht. Auf Wunsch des Azubis verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zum nächsten Prüfungstermin.
Die Digitalisierung hat auch im Bereich der Berichtsheftführung Einzug gefunden und erspart allen eine Menge Papier.
Azubis erfassen Ihre Einträge mit Hilfe einer App oder einen Dateivorlage. Azubi haben dadurch eine Hilfestellung bei der Rechtsschreibung, Inhalte sind leichter zu kopieren, es geht weniger verloren und verknickt. Digitalisierung bringt eine Reihe von Vorteilen.
Die Auszubildenden lassen dem Ausbilder das Berichtsheft digital zukommen und dieser prüft es ebenfalls digital.
Ein Berichtsheft dokumentiert welche Aufgaben Auszubildende im Betrieb übernehmen und was in der Berufsschule gelehrt wird. So können Azubi und auch Ausbilder jederzeit nachvollziehen, ob alle relevanten Inhalte übermittelt worden sind.
Auch Abwesenheiten (wie z.B. Krankheit, Urlaub) werden im Berichtsheft dokumentiert.
Hilfe findet man bei der Agentur für Arbeit. Dort kann man ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen, um kostenlose Nachhilfe zu erhalten.
Alternativ bieten wir auch jederzeit unsere Unterstützung an. Wir haben eine Auswahl an Dozierenden, die gerne Nachhilfe in einzelnen Bereichen geben - das ist sowohl online als auch im Präsenzunterricht möglich.
Grundsätzlich unterscheidet man in den Berufsschulen den Teilzeitunterricht und den Blockunterricht.
Beim Teilzeitunterricht findet ein- bis zweimal in der Woche der Berufsschulunterricht statt; beim Blockunterricht sind es vier bis acht Wochen, in den täglich Unterricht stattfindet.
Der Ausbildungsbetrieb wählt eine Form für den Auszubildenden aus und meldet ihn entsprechend an der Berufsschule an.
Das Berufausbildungsverhältnis sieht eine Trennung zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung vor. Das bedeutet, dass Unternehmen auch ausschlielßlich für die Lehr- und Lernmittel im Betrieb verantwortlich sind.
Schulbücher oder andere Materialien sind vom Auszubildenden selbst zu bezahlen. Sollte der Betrieb etwas dazu zahlen, dann ist es eine kulante und freiwillige Leistung.
Grundsätzlich wird die Berufsschule gewählt, die im Bezirk der zuständigen IHK ist. Hier wird das Ausbildungsverhältnis eingetragen.
Sollte man von dieser Regelung abweichen müssen, ist die Zustimmung der zuständigen Schulbehörde im Vorwege einzuholen.
Während der Arbeitszeit und auch während der Berufsschulunterrichtet sollte das Handy nicht privat genutzt werden.
In den Pausenzeiten hingegen, spricht nichts gegen die Nutzung des Handys.
Sicherheitskleidung (wie z.B. Sicherheitsschuhe) werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die "normale" Arbeitskleidung müssen Azubis in der Regel selbst bezahlen, auch wenn sie diese Kleidung in ihrer Freizeit nicht tragen.
Die Kleidung hängt sehr stark vom Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb ab. Eine gute Orientierung haben sicherlich die Mitarbeiter im Vorstellungsgespräch gegeben. Für die ersten Tage empfehlen wir lieber etwas overdressed als underdressed.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz fordert für alle Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung. Diese Bescheinigung darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 14 Monate sein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein mit Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten sowie den dazugehörigen Erhebungsbögen für die Erst- und Nachuntersuchung ist bei den Städten, Gemeinden und Bezirksämter erhältlich und wird durch Vorlage eines gültigen Personalausweises des zu Untersuchenden ausgehändigt. Die Untersuchung ist kostenfrei, der Arzt frei wählbar. Die Jugendlichen erhalten nach der Untersuchung die ärztliche Bescheinigung. Eine Kopie muss mit dem Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis bei der Handelskammer Hamburg eingereicht werden. Andere Bescheinigungen von Ärzten können und werden auch nicht akzeptiert.
Die Ausbildungsordnung gibt einen guten Überblick welche theoretischen und praktischen Anforderungen an einen Prüfling gestellt werden.
In unserem Portfolio haben wir eine guten Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Zusätzlich zu der Intensivwoche bieten wir ein Seminar zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung an.
Um eine gute Qualität in der Ausbildung sicherstellen zu können, braucht es ein angemessenes Verhältnis von Fachkräften und Auszubildende.
Es gibt dazu folgende Empfehlungen der Handelskammern:
ein bis zwei Fachkräfte - ein Auszubildender
drei bis fünf Fachkräfte - zwei Auszubildende
sechs bis acht Fachkräfte - drei Auszubildende
je weiterere drei Fachkräfte - ein weiterer Auszubildender
Auszubildende sollen regelmäßig betreut und begleitet werden, daher ist Home-Office für Auszubildende nicht üblich. In der derzeitige Situation haben wir allerdings eine Ausnahmeregelung für viele Arbeitnehmer. So kann es auch Auszubildenden ermöglicht werden, im Home-Office zu arbeiten, wenn eine regelmäßige Begleitung durch den Ausbilder sichergestellt ist.
Ein Auszubildender ist zum Lernen im Betrieb - daher ist es nur verständlich, dass er zu Beginn noch Fehler macht oder manche Dinge auch zwei- oder mehrmals gezeigt werden müssen.
Sollte ein Auszubildender allerdings seinen Pflichten nicht nachkommen und damit ein wiederholtes Fehlverhalten provozieren, kann dieses zu einer Abmahnung und später dann auch zu einer Kündigung führen.
Die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis dauert mindestens einen Monat und maximal vier Monate. Die Probezeit dient dazu, dass Auszubildender und Ausbildungsbetrieb sich kennenlernen, um zu schauen, ob man die Ausbildungszeit von bis zu 3 Jahren gemeinsam verbringen möchte.
Laut Berufsbildungsgesetz kann ein Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit von beiden Seiten fristlos gekündigt. In dieser Zeit hat der Auszubildende Anspruch auf anteiligen Urlaub und ein Zeugnis zum Austritt aus dem Unternehmen.
Die Probezeit ist auf maximal 4 Monaten begrenzt. Eine Verlängerung über diese Zeit hinaus ist in der Regel nicht möglich.
Eine Ausnahme bildet es, wenn der Auszubildende mehr als ein Drittel der vereinbarten Probezeit krank war. So kann die fehlende Zeit noch einmal hinten an die vereinbarte Probezeit dran gehängt werden.
Sollte die Prüfung im ersten Anlauf nicht bestanden sein, dann ist es kein Beinbruch. Es gibt noch zwei weitere Möglichkeiten. Erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Versuch gibt es keine Chance mehr eine Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.
ihre Prüfungsergebnisse werden Ihnen ca. 6 bis 8 Wochen nach der Prüfung zusammen mit einer Teilnahmebescheinigung an der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Einige IHKs veröffentlich bereits etwa 4 Wochen nach der Prüfung die ersten vorläufigen Ergebnisse. Diese sind dann online einsehbar, mit den Zugangsdaten, die dem Azubis mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt worden sind.
Nach dem Berufsbildungsgesetz § 15 Abs. 5 sind Auszubildende am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung (auch Abschlussprüfung Teil 1) bei vollem Lohn freizustellen.
Sollte die Prüfung an einem Montag stattfinden oder der Tag vor der Prüfung ein Feiertag sein, entfällt der zusätzliche freie Tag.
Die Inhalte des Berichtsheftes sowie die Fehlzeiten des Azubis werden von der Handelskammer überprüft. Sollten die Fehlzeiten 10% übersteigen, kann die Zulassung zur Prüfung gefährdet sein.
In Berufen, in denen es eine Zweiteilung gibt, wird natürlich auch überprüft, ob der Auszubildende an der Abschlussprüfung Teil 1 erfolgreich teilgenommen hat.
Das Berufsschulzeugnis ist für das bestehen der Abschlussprüfung nicht wichtig. Allerdings kann man bei späteren Bewerbungen neben dem Abschlusszeugnis auch gerne das Berufsschulzeugnis einfügen, um zu zeigen, dass man konstant gute Leistungen erbracht hat und nicht "nur" einmalig zur Prüfung.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, aber grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Berufsschulabschlusszeugnis einen fehlenden Hauptschulabschluss ersetzen kann oder man mit sehr guten Noten sogar die Fachhochschulreife erwirbt.
Wichtig ist an allen Prüfungstagen, dass Auszubildende entspannt in den Tag starten, um die Ruhe zu bewahren.
Gut 15 Minuten vor dem Start der Prüfung sollte man am Prüfungsort sein, d.h. rechtzeitig losfahren. Um die Identität festzustellen braucht die IHK bzw. der Prüfungsausschuss den Personalausweis. Den also bitte nicht vergessen.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb. Es gibt ein paar Kriterien die eine angemesssene Vergütung beschreiben:
1. eine jährliche Steigerung der Vergütung
2. orientiert an Tarifverträgen der Branche
3. maximal 20% unter dem Tariflohn
Ohne eine angemessene Vergütung trägt die IHK das Ausbildungsverhältnis gar nicht ein.
Seit 2020 gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen mehr, die erfüllt werden müssen, damit eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren werden kann. Es hängt also allein vom Auszubildenden und vom Betrieb ab.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer und Auszubildende Anspruch auf Urlaub.
Bei einer 5 Tage Arbeitswoche hat jeder Volljährige einen Mindestanspruch auf 20 Tage. Der Urlaubsanspruch steigt jedoch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch einmal an, wenn Auszubildende bei Ausbildungsbeginn nicht volljährig sind.
1. Azubis, die Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten 21 Arbeitstage
2. Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind, erhalten
23 Arbeitstage
3. Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, erhalten
25 Arbeitstage
Bereits bei Vertragsabschluss sollte eine Verkürzung vereinbart werden. Ist dieses nicht der Fall, kann auch ein späterer Antrag während der laufenden Ausbildung gestellt werden.
Die Verkürzung soll jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt. Bei einer Verkürzung um 6 Monate ist der gemeinsame Antrag hierzu also spätestens 18 Monate vor dem ursprünglichen vereinbarten Ende der Ausbildungszeit bei unserer Handelskammer einzureichen, bei einer Verkürzung um 12 Monate wären es entsprechend weitere 6 Monate früher.
In der Zwischenprüfung sollten die bisherigen Kenntnisse des Auszubildenden überprüft werden, um so vielleicht noch nachbessern zu können, sollte das Ergebnis nicht optimal ausfallen.
In einigen Berufen z.B. Kaufleute für Büromanagement gibt es keine Zwischenprüfung mehr. Hier streckt die Abschlussprüfung auf zwei Teile, so dass nach Hälfte der Ausbildungszeit etwa die Abschlussprfung Teil 1 statt der Zwischenprüfung stattfindet.
Neben den aktuellen Coronohilfen können Ausbildungsbetriebe unterschiedliche Fördermittel beantragen. So werden zum Beispiel Langzeitpraktika zur Einstiegsqualifizierung gefördert oder Auszubildende mit erhöhtem Betreuungsbedarf.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder auch der Agentur für Arbeit zu finden.
Für das Beenden des Ausbildungsverhältnisses ist keine Kündigung erforderlich. Mit dem Bestehen der Prüfung und der Notenbekanntgabe durch den Prüfungsausschuss endet die Ausbildung automatisch.
Mit unseren Seminaren sind Sie bestens vorbereitet. Machen Sie sich also keine Sorgen ;-)
Zusätzlich hilft Ihnen vielleicht diese Statisik der IHK, die die Bestehensquoten aller Ausbildungsberufe zeigt.
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